Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines/Gerichtsstand:
Für alle Lieferungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die zu unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, werden nicht anerkannt. Nebenabreden und Sonderbedingungen sowie mündliche oder telefonische Abmachungen – auch von Angestellten unserer Firma – erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen unberührt. Auf Vertragsverhältnisse mit der GBC-Österreich e.Gen., Gartenbaucentrum (mbH), einschließlich der Frage deren gültigen Zustandekommens, ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisions- und Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.
Als Gerichtsstand gilt das sachlich in Betracht zu ziehende Gericht in 4600 Wels als vereinbart.
2. Auftragsannahme:
2.1 Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch uns, gilt der Auftrag als angenommen. Die Ablehnung eines schriftlichen Auftrages haben wir binnen 14 Tagen nach dessen Einlangen schriftlich zu erklären, andernfalls er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt.
2.2 Bei Postversand ist die Ablehnung rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fristen zur Post gegeben wird.
3. Rücktrittsrecht für Konsumenten:
3.1 Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer Woche zurücktreten; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift sowie eine Information über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.
3.2 Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.
3.3 Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, dass eine Vertragserklärung enthält, an uns oder unseren Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk genügt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.
3.4 Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie z.B. Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen oder einen Kredit, die wir im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. Im übrigen gilt Punkt 3.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden.
2. der Ausschluss des Rücktrittsrechtes im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder
3. wir uns zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklären.
4. Erfüllung, Gefahren, Übergang, Reklamation:
4.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
4.2 Versand und Verpackung erfolgen nach bestem Ermessen und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme durch den Spediteur.
4.3 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die GBC-Österreich e.Gen., Gartenbaucentrum (mbH), nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
4.4 Zugesicherte Lieferfristen und -termine gelten ab Zugang der rechtsverbindlichen Bestellung. Die Lieferfrist ruht bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse im Sinne höherer Gewalt. Werden aus unserem Verschulden im Sinne eines fahrlässigen Handelns oder Unterlassens verbindlich gewordene Termine oder Lieferfristen nicht eingehalten, hat der Besteller für die Nachlieferung eine Nachfrist in der Dauer von mindestens 3 Wochen zu setzen, bevor er auf Grund eines Schuldnerverzuges vom Vertrag zurücktreten kann. Zu Fällen höherer Gewalt zählen auch Umstände, welche bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten.
4.5 Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht gesondert schriftlich vereinbart wurden.
4.6 Wir sind berechtigt Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
5. Angebote und Kostenvoranschläge:
5.1 Unsere Angebote sind freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.
5.2 Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt.
Sofern aus dem Kostenvoranschlag nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden.
6. Preise:
6.1 Die von uns angegebenen Preise stellen Nettobeträge dar und verstehen sich ab Lager, exklusive Fracht- und Verpackungskosten. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen (Tagespreis) berechnet. Alle nach Vertrags-abschluss (Datum der Auftragsbestätigung) eintretenden Veränderungen von Preisfaktoren, die sich unserem Einflussbereich entziehen, treffen den Besteller. Insbesondere geht jede Erhöhung der Fracht- bzw. Transportkosten zu Lasten des Bestellers.
7. Eigentumsvorbehalt:
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
7.2 Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden, erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Die Weiterveräußerung ist umgehend zu melden, der Erlös getrennt zu verwahren.
7.3 Bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.
8. Zahlung:
8.1 Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen prompt netto bei Fakturenwert fällig.
8.2 Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen.
8.3 Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers, mit dem wir Vertragszinsen vereinbart haben, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 Prozentpunkten pro Jahr zuzüglich zu den Vertragszinsen zu beanspruchen. Sind keine Vertragszinsen vereinbart, so beträgt der Verzugszinssatz 13% pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 13% pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.
8.4 Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen.
8.5 Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde Verbraucher ist und die andere Vertragsseite zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
8.6 Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
8.7 Mit Kunden, die mit uns in dauernder Geschäftsverbindung stehen, werden die Lieferungen und Leistungen grundsätzlich auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses erbracht und die gegenseitigen Ansprüche sohin kontokorrentmäßig verrechnet. Die Saldobekanntgabe erfolgt durch gesonderte Mitteilung.
8.8 Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrentsollzinssatz von 13% pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zur Anwendung. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt. (Satz 2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.)
8.9 Ausdrücklich wird festgehalten, dass ein Saldenanerkenntnis sowohl schriftlich oder mündlich als auch stillschweigend dadurch erfolgen kann, dass der Kunde gegen den von uns bekanntgegebenen Saldo innerhalb angemessener Frist, längstens aber innerhalb von 4 Wochen, keinen Einwand erhebt. Darauf wird in der Saldenmitteilung hingewiesen.
8.10 Wir behalten uns ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in das bestehende
Kontokorrentverhältnis einzustellen.
9. Gewährleistung:
Für unsere Lieferungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB, sofern vertraglich keine gesonderte Garantiezusage vereinbart wurde.
9.1 Wir sind berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung.
9.2 Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
9.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir haften insbesondere auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung schließt den natürlichen Verschleiß nicht ein.
10. Rücktritt vom Vertrag:
10.1 Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht dem Kunden nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind; dieses Recht steht dem Verbraucher erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen zu. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.
10.2 Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10% des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
10.3 Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Termin- oder Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung zu erwarten sind.
10.4 Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10% der Fakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert – ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert – berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückverrechnung ursprünglich gewährter Mengenrabatte.
11. Haftung:
11.1 Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
11.2 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
11.3 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Ware von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
12. Adresse:
Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekanntzugeben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekanntgegebene Adresse abgesandt worden sind.
13. Datenverarbeitung:
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von uns übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den jeweils aktuellgültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten umgehend nach Wegfall eines die Verarbeitung rechtfertigenden Grundes zu löschen. Hinsichtlichunserer datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Website. Auf Verlangen des Kunden wird ihm eine Kopie dieser Datenschutzerklärung kostenlos zur Verfügung gestellt.