VO(EU) 2019/1148
Mit 1.2.2021 tritt die oben genannte EU-Verordnung in Kraft, die unmittelbar in den einzelnen Mitgliedsstaaten umzusetzen ist. Die Verordnung zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von Stoffen, mit denen man Explosivstoffe erzeugen kann, eingeschränkt wird. Folgende Stoffe dürfen der Allgemeinheit (alle Personen außer berufliche Verwender) weder als Reinstoff noch als Gemisch zugänglich sein: