RELEVANTE INFORMATIONEN ZUM PFLANZENSCHUTZ-SACHKUNDENACHWEIS
Für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau ist in Österreich „Sachkunde“ erforderlich. Diese kann durch Nachweis einer Ausbildung oder einen Grundkurs „Sachkunde im Pflanzenschutz“ nachgewiesen werden. Die Umsetzung von EU-Vorgaben (RL 2009/128 EG) macht es nunmehr erforderlich beim Kauf und der Verwendung (Anwenden und Ausbringen, Lagern, Vorrätighalten und innerbetriebliches Befördern usw.) von Pflanzenschutzmitteln die Sachkunde durch ein eigenes Dokument, den sogenannten Pflanzenschutz-Sachkundeausweis nachzuweisen. In Zukunft dürfen nur mehr Inhaber eines solchen Ausweises Pflanzenschutzmittel kaufen und verwenden.